Aus Bioabfällen entsteht ein hochwertiger gütegesicherter Kompost. Die richtigen Bioabfälle sind entscheidend für die Qualitätssichrung des Kompostes! Die Stadt Brühl führte die Biotonne im Jahr 1997 ein und erweiterte das Gefäßangebot zuletzt im Jahr 2002 um eine 240 Liter-Tonne.
Die Jahresgebühr für die 14-tägige Entleerung beträgt für
- 120 l-Biomüllgefäß=37,50 €
- 240 l-Biotonne=75,00 €
Bestellungen oder Abmeldungen werden unter der Rufnummer 02232-702-800 oder der Fax-Nr. 02232-702-999 entgegengenommen.
Weitere Infos zur Biotonne erhalten Sie bei unserer Abfallberatung in der Verbraucher-Zentrale NRW, Beratungsstelle Brühl.
In die Biotonne dürfen eingefüllt werden:
Küchenabfälle (Grundsatz: vor dem Kochtopf), z.B. Kartoffelschalen, Salatblätter, Kohlrabiblätter, Obstschalen etc., aber auch Eierschalen, Kaffeesatz, Filtertüten, Teesatz und Teefilter (ohne Metallklammern).Obst- und Gemüseabfälle, z.B. Fruchtschalen, Fallobst, Gemüseputzreste, Kohlblätter, Salat, Apfelkitschen, Nussschalen, Kartoffel- und Zwiebelschalen. Gartenabfälle, z.B. Wildkraut, Rasen- und Heckenschnitt, verwelkte Blumen, Zweige, Laub, Kohlstrünke, Strauchschnitt, Staudenrückschnitt, Pflanzen (ohne Topf). Sonstiges, z.B. Hygienepapier (keine Babywindeln oder Damenbinden), Federn, Haare, Kleintierstreu (nur mit Kompostierungshinweis), Sägespäne.
Nicht in die Biotonne gehören:
sogenannte "kompostierbare" Säcke (aus Kunststoff/nassfestem Papier), Grünabfälle in Kartonagen, Papier/ Pappe, Jutesäcke, Styropor, behandeltes/ gestrichenes Holz, Wolle/ Wolltextilien, Textilien und Schuhe, Windeln, Metalle, Glas, Keramik, Kunststoffe (Plastikbecher etc.), Ton, Knochen, Fleisch- und Soßenreste, Staubsaugerbeutel, Kabel, Plastikschnüre, Drähte, Steine oder Steinmaterialien, Leder oder Lederwaren, Tierkadaver, Kohleasche, Desodorierungs-/ Desinfektionsmittel.
Das Vorsortiergefäß kann mit einfachem Zeitungspapier (bitte keine Illustrierten) ausgelegt werden.