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Herr Martin Lösch Sachbearbeiter Vertrieb

e-bike:Elektrofahrrad

Die leichte Art, die Stadt zu erfahren

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mit dem neuen Elektro-Fahrrad mühelos ans Ziel. Bei den neuen Elektro-Fahrrädern handelt es sich in den weitaus meisten Fällen um ein Pedelec, wobei der Name für Pedal Electric Cycle steht. Diese Art von Elektro-Fahrrad gilt in Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern als Fahrrad und darf führerscheinfrei, ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis bewegt werden.

Erst beim Treten bekommen Fahrerin oder Fahrer zusätzliche Unterstützung durch den in der Vorderradnabe untergebrachten Elektromotor. Und je stärker getreten wird, desto stärker ist die Kraft, die der Batterieantrieb zum Fortkommen beisteuert. Die Reichweite hängt davon ab, wieviel Unterstützung beim Fahren gebraucht wird – auf bergigen Strecken mehr, im flachen Land weniger. In nur 3 Stunden ist der Akku wieder voll aufgeladen.

Wenn Sie erfahren wollen, wie toll es ist, ganz ohne Abgase durch Ihre Stadt zu touren, haben wir speziell für die Kunden der Stadtwerke Brühl GmbH zusätzlich zu unserem Angebot „eMax ElektroRoller“ auch Elektro-Fahrräder angeschafft, die Sie als unsere Kunden kostenlos testen können. Also: Jetzt bewerben und mit Null-CO2 abfahren!

e-bike - das Elektrofahrrad

application/pdf
e-bike - das Elektrofahrrad

Kundeninformationen und Bewerbung zur Aktion "e-bike"-Elektrofahrrad.

Format: pdf / Größe: 179,6 kB

application/pdf
e-bike - Händlerliste

Stand: 02.01.2012

Format: pdf / Größe: 142,2 kB

Förderbedingungen und -Antrag

Sichern Sie sich jetzt bis zu 100€* beim Neukauf eines PEDELECs oder E-Bikes.

Radfahren leicht gemacht: Ohne Anstrengung durch die Stadt, Felder und Wälder radeln, bergauf und bergab, in jedem Alter. Wenn Sie in Brühl wohnen und Kunde der Stadtwerke Brühl GmbH sind fördern wir den Kauf Ihres neuen E-Bikes oder PEDELECs mit 50 EUR. Sofern Sie den Kauf bei einem teilnehmenden Fahrradhändler in Brühl tätigen, gewährt Ihnen dieser einen Zusatzbonus in Höhe von 50 €.

Der Förderbonus der Stadtwerke Brühl GmbH

Förderbonus beim Neukauf eines Elektro-Rollers oder eines Elektro-Fahrrads. Vor dem Kauf des Fahrzeugs ist ein Förderantrag zu stellen.

  • Zwei Monatstickets in den Wintermonaten der Preisstufe 1A für den Stadtbus / die Stadtbahn in Brühl oder einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50 EUR, einmalig pro Person/Kunde und Elektro-Roller oder Elektro-Fahrrad.
  • Zusätzlich bieten Ihnen regionale Händler einen Zusatzbonus von 50 EUR an, einmalig pro Person/Kunde bei einem Kauf eines Elektro-Fahrrads.
  • Auszahlung des Bonus nur mit Nachweis der Neuanschaffungs-, Investitions- oder Umbaukosten durch Händlerrechnung.
  • Weiterverkauf des Fahrzeugs/Fördergegenstands innerhalb eines Jahres nicht gestattet.

Förderbedingungen

Alle Förderungen erfolgen im Rahmen der gültigen Richtlinien und vorbehaltlich unter der Maßgabe der jeweiligen Budgetierung. Zuschussberechtigt sind grundsätzlich alle letztverbrauchenden Tarifkunden der Stadtwerke Brühl GmbH, die ihren gesamten Energiebedarf für die Dauer von 2 Jahren von den Stadtwerken Brühl GmbH beziehen. Für den Fall, dass weitere Fördermaßnahmen während einer noch laufenden Bindungsfrist bewilligt werden, verlängert sich der Förderungszeitraum für jede Förderung um 1 Jahr. Alle Förderungen gelten bis auf Widerruf, spätestens jedoch bis zum 31.12.2012. Die Förderungen sind vor Auftragserteilung formlos schriftlich bei der Stadtwerke Brühl GmbH zu beantragen.