Wer versorgt mich, falls...?
Als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Brühl führen wir die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG durch.
Wird von einem Verbraucher Energie aus dem Niederspannungsnetz oder Gasnetz entnommen, ohne dass die Lieferung einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als vom Grundversorger geliefert. Der Preis der Ersatzversorgung entspricht den Preisen der Grundversorgung bzw. unseren Produkten BRÜHLStrom Lokal für Haushalte und BRÜHLStrom Gewerbe.
Lieferstellen, die nicht am Niederspannungsnetz angeschlossen sind oder Lieferstellen, die nicht in Niederdruck beliefert werden, haben keinen Anspruch auf Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Um eine Unterbrechung der Lieferung zu vermeiden, erfolgt in der Regel eine freiwillige Ersatzversorgung durch uns. Die Abrechnung der Energie wird in Abhängigkeit vom Bezugsverhalten nach individuell kalkulierten Preisen (siehe PDF) durchgeführt.