Netzzugangsbedingungen
Die Stadtwerke Brühl GmbH sind der Kooperationsvereinbarung der deutschen Gasnetzbetreiber vom beigetreten. Die Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung enthält die Netzzugangsbedingungen, die von den Unterzeichnern der Kooperationsvereinbarung anzuwenden ist. Die Stadtwerke Brühl GmbH wenden die für einen örtlichen Verteilnetzbetreiber relevanten Regelungen der Anlage 3 des Kooperationsvertrages in ihren Netzzugangsbedingungen an.
Netznutzung Gas - Netzzugangsbedingungen