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Netzzugang

Netzzugangsbedingungen

Die Stadtwerke Brühl GmbH sind der Kooperationsvereinbarung der deutschen Gasnetzbetreiber vom beigetreten. Die Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung enthält die Netzzugangsbedingungen, die von den Unterzeichnern der Kooperationsvereinbarung anzuwenden ist. Die Stadtwerke Brühl GmbH wenden die für einen örtlichen Verteilnetzbetreiber relevanten Regelungen der Anlage 3 des Kooperationsvertrages in ihren Netzzugangsbedingungen an.

Netznutzung Gas - Netzzugangsbedingungen

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Netzzugangsbedingungen

Erdgasverteilnetz Netzzugangsbedingungen

gültig ab 01.10.2008

Format: pdf / Größe: 184,4 kB

application/pdf
Netzzugangsbedingungen Anlage 1

gültig ab 01.10.2008

Format: pdf / Größe: 39,2 kB

application/pdf
Technische Regel/G2000

Mindestanforderung bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetzen

Format: pdf / Größe: 1,3 MB